Das Landratsamt Hof legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://mitmachen.hoferland.digital.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.05.2022 erstellt.
Die Plattform wurde nach besten Wissen und Gewissen in Selbstprüfung erstellt.
Folgende Aspekte sind nicht barrierefrei und werden zeitnah behoben:
- Leichte Sprache-Seite in der Serviceleiste ist als Link und nicht als Schalter definiert
- Header-Grafik vereint zwei Logos und beschreibt diese nicht in separaten Alt-Texten
- Bei Zoom auf 200 % wird ein Scrollbalken in der Servicenavigation angezeigt
- Bei Zoom auf 400 % verschwinden die Logos in der Headergrafik
- Bei Zoom auf 400 % ist das Suchfeld nicht mehr bedienbar
- Pflichtfelder bei der Registrierung haben nicht durchgängig Aria-required Attribute
- Auf dieser Seite können Nutzerinnen und Nutzer Inhalte einstellen. Diese sind unter Umständen vollkommen barrierefrei
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und wählen Sie die Kategorie „Meldung einer Barriere“.
Zum Kontaktformular:
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.